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Hundeschule Altmühltal Suchhunde.eu
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Prüfungsordnung

Prüfungsordnung für die Suchhundestaffel des IHV e.V.

 

Jede Prüfung ist im Doppel-Blind-Verfahren zu absolvieren.

Die Prüfungen werden in der Reihenfolge 1, 2 abgelegt, Teil 3 kann unabhängig zwischen den Trailprüfungen erbracht werden. 
Die Hunde der Staffel sollen einmal jährlich mindestens die Prüfung der Stufe 1 ablegen, um die Auszeichnung

"geprüfter Spürhund des IHV e.V."

zu behalten.

 

Die Prüfungsgebühr beträgt 50.- Euro und ist beim Start zu entrichten.
Anreise/Übernachtung des Staffelführers Bund oder seiner Instruktoren ist separat zu begleichen.
Das Entrichten der Prüfungsgebühr beinhaltet nicht zwangsläufig den Erhalt der Auszeichnung. Die Auszeichnung wird nur bei erfolgreich abgelegter Prüfung erteilt.
Pro Tag soll ein Team nur eine Prüfung ablegen.

Die Prüfungen werden ausschließlich vom Staffelführer BUND und seinen Instruktoren/Staffelführern (s.u.) abgenommen; als Prüfungsleiter wird der jeweilige stv. Staffelführer  eingesetzt.
Prüfungstermine werden von der Staffelführung festgelegt.
Das Prüfungspersonal und die Prüfungsmodalitäten werden durch die Staffelführung/Instruktoren festgelegt.

Die Prüfungstrails werden vom Runner und vom Instruktor mittels GPS aufgezeichnet und nach der Prüfung auf Übereinstimmung verglichen. Abweichungen durch blown scent etc. sind zulässig; entscheidend ist der Fund.
Die Suche ist jedoch möglichst spurtreu durchzuführen.
Der Trailleger wird vom Prüfer beauftragt, den Prüftrail nach den Anforderungen dieser Prüfungsordnung und den Grundsätzen für den Einsatz zu legen und darf keinerlei Daten herausgeben. Er instruiert den Runner vor Beginn der Prüfung und schickt diesen mit einem GPS-Gerät los. Nach Ablauf der Wartezeit teilt der Trailleger dem Prüfer den Startort über Funk mit. Der Prüfer fährt mit dem Prüfling zum Startort und beginnt mit der Prüfung. Auch er zeichnet den Trail mit einem GPS-Gerät auf. Ein Kontakt mit dem Runner findet vor seinem Auffinden nicht statt.
Die Örtlichkeit der Prüfung muss für den Prüfling und seinen Hund neu und unbekannt sein.
Der Runner der jeweiligen Prüfung kann für den Prüfling und seinen Hund neu und unbekannt sein.
Während der Prüfung sind  Instruktor und Prüfling/Hund anwesend; Zuschauer dürfen als Flanker etc. eingesetzt werden. Der Instruktor fungiert als Coverman, darf aber keine "Trainingstipps" geben; normale Gespräche, wie im Einsatz auch, sind natürlich zulässig.
Eine Einsatzreife ist bei Abschluß der
 Stufen 1, 2 und 3 gegeben.

 

Stufe 1

Grundlagen

 

  1. Geruchsartikel: Sammlung und Verwendung

 

  1. Dem Hundeführer wird ein Such-Szenario präsentiert. Der Hundeführer muss den Geruchsartikel korrekt identifizieren und evtl. einsammeln, um den Geruchsartikel dem Hund zu präsentieren und diesen starten zu können.

 

  1. Der Artikel kann fest oder beweglich sein und muss durch die Suchperson benutzt oder berührt worden sein.

 

  1. Der Hundeführer muss gewährleisten, dass der Geruchsartikel unberührt bleibt, oder er muss geeignete Gegenmaßnahmen treffen, wenn der Geruchsartikel kontaminiert ist.

 

  1. Evtl. können Geruchsartikel auch aus Beweismitteln erstellt werden (z.B. mittels geeigneten Materialien).

 

  1.  Den Hund auf dem Geruchsartikel starten

 

  1. Der Hund muss aktiv vom Handler zum Start/Geruchsartikel geführt  und dann mittels eines Kommandos (z.B. "Riech!") oder einer Handbewegung gestartet werden.

 

  1. Der Hundeführer kann einen Suchbefehl (z.B. "Trail!") geben, wenn der Hund den Geruch aufnimmt.

 

  1.  Der Track/Trail

 

  1. Der Weg führt über weichen Untergrund mindestens 550 Meter mit 2 Abzweigen und am Ende zu einer unbeweglichen Versteckperson. Das Alter des Trails soll etwa eine Stunde sein.

 

  1. Der Wind soll mit dem Team stehen.

 

  1. Vor Beginn des Trails muss der Hundeführer mitteilen, wie der Hund anzeigt, dass er die richtige Person gefunden hat.

 

  1. Zeitlimit: 15 Minuten für die erfolgreiche Suche (Sollbestimmung).

 

Diese Prüfung ist ausschließlich für das Mantrailing gedacht! Es wird nur eine ganz bestimmte Person gesucht; Flächen- oder Trümmersuche, sowie Schutz sind nicht Bestandteil unserer Prüfungen!

 

 

Stufe 2

Einsatzvorbereitung

 

Geruchsartikel: Sammlung und Verwendung wie bei Stufe 1.

 

  1.  Der Track/Trail

 

  1. Der Weg führt mindestens 650 Meter und nicht mehr als 1300 Meter über mindestens zwei verschiedene Untergründe (weich/hart): Erde, Gras, Beton, Kies, Teer etc. Mindestens ein Wechsel der Oberfläche muss mit einem der drei Abzweige gekoppelt auftreten. Es muss mindestens ein Hindernis überwunden werden. Das Alter des Trails darf nicht mehr als vier Stunden und nicht weniger als zwei Stunden alt sein.

 

  1. Die Suchperson muss versteckt sein und soll mit dem Wind gegangen sein.

 

  1. Vor Beginn des Trails muss der Hundeführer mitteilen, wie der Hund anzeigt, dass er die richtige Person gefunden hat.

 

  1. Eine Ablenkung muss auf dem Weg platziert werden, entweder ein anderes Tier oder ein Mensch. Der Hund muss die Ablenkung ignorieren oder nur kurz überprüfen und dann aber sofort weitersuchen.

 

  1. Zeitlimit: 30 Minuten für die erfolgreiche Suche (Sollbestimmung).

 

Diese Prüfung ist ausschließlich für das Mantrailing gedacht! Es wird nur eine ganz bestimmte Person gesucht; Flächen- oder Trümmersuche, sowie Schutz sind nicht Bestandteil unserer Prüfungen!

 

 

Stufe 3

Einsatz

 

Zum erfolgreichen Abschluss der Einsatz-Stufe müssen die staffelinternen Module abgeschlossen sein.
Der Einsatzlehrgang enthält u.a.:

- Start ohne den PLS zu kennen

- Präparation und Einsatz von Geruchsartikeln/Spurensicherung

- Taktisches Trailen

- Persönliche Belastbarkeit muss gegeben sein

- Anerkennen der Einsatzrichtlinien der Polizei
- Verhalten am Einsatzort

- Anforderungen gemäß Staffelführer-Handbuch
Einsatzprüfungen sind wie Stufe 2 doppelblind durchzuführen. Die Trails müssen mindestens 12 Stunden alt und mindestens 1000 m lang sein. Sie entsprechen damit den Sichtungsvorgaben des zentralen Diesnthundewesens der Polizei in Niedersachsen.

Die Einsatzfähigkeit wird ausschließlich von der Staffelführung bestätigt und wird von den Instruktoren in Zusammenarbeit mit der stv. Staffelführung Bund und dem Chef des Stabes (CdS) in regelmäßigen Abständen (halbjährlich) überprüft.

 

 

Instruktoren

 

Instruktoren sind erfahrene Mantrailer, die den Lehrgang Trainer/Instruktor erfolgreich (Note 1 - 3) abgeschlossen und ihre Ernennungsurkunde erhalten haben.
Die Prüfungen zu den Levels 1 und 2 dürfen nur von Instruktoren abgenommen werden.

Der Lehrgang zu Level 3 erfordert als Instruktor den Staffelführer "Bund", bzw. seine Stellvertreterin.

 

Wir verweisen auf das Trainerhandbuch, die "Einsatzgrundsätze der Suchhundestaffel des IHV e.V."  und auf das Handbuch "Geruch" der Suchhundestaffel des IHV e.V.

 

Prüfungsordnung für Spürhunde, wie z.B. für Geld ist separat hinterlegt.

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