Prüfungsordnung für die Suchhundestaffel des IHV e.V.
Jede Prüfung ist im Doppel-Blind-Verfahren zu absolvieren.
Die Prüfungen werden in der Reihenfolge 1, 2 abgelegt, Teil 3 kann unabhängig zwischen den Trailprüfungen erbracht werden.
Die Hunde der Staffel sollen einmal jährlich mindestens die Prüfung der Stufe 1 ablegen, um die Auszeichnung
"geprüfter Spürhund des IHV e.V."
zu behalten.
Die Prüfungsgebühr beträgt 50.- Euro und ist beim Start zu entrichten.
Anreise/Übernachtung des Staffelführers Bund oder seiner Stellvertreter ist separat zu begleichen.
Das Entrichten der Prüfungsgebühr beinhaltet nicht zwangsläufig den Erhalt der Auszeichnung. Die Auszeichnung wird nur bei erfolgreich abgelegter Prüfung erteilt.
Pro Tag soll ein Team nur eine Prüfung ablegen.
Die Prüfungen werden ausschließlich vom Staffelführer BUND und seinen Instruktoren (s.u.) abgenommen; als Prüfungsleiter wird der
jeweilige Staffelführer eingesetzt.
Prüfungstermine werden von der Staffelführung festgelegt.
Das Prüfungspersonal und die Prüfungsmodalitäten werden durch die Staffelführung/Instruktoren festgelegt.
Die Prüfungstrails werden vom Runner und vom Instruktor mittels GPS aufgezeichnet und nach der Prüfung auf Übereinstimmung verglichen.
Abweichungen durch blown scent etc. sind zulässig; entscheidend ist der Fund.
Der Trailleger wird vom Prüfer beauftragt, den Prüftrail nach den Anforderungen dieser Prüfungsordnung zu legen und darf keinerlei Daten herausgeben. Er instruiert den Runner vor Beginn der Prüfung
und schickt diesen mit einem GPS-Gerät los. Nach Ablauf der Wartezeit teilt der Trailleger dem Prüfer den Startort über Funk mit. Der Prüfer fährt mit dem Prüfling zum Startort und beginnt mit der
Prüfung. Auch er zeichnet den Trail mit einem GPS-Gerät auf. Ein Kontakt mit dem Runner findet vor seinem Auffinden nicht statt.
Die Örtlichkeit der Prüfung muss für den Prüfling und seinen Hund neu und unbekannt sein.
Der Runner der jeweiligen Prüfung muss für den Prüfling und seinen Hund neu und unbekannt sein.
Während der Prüfung sind nur Instruktor und Prüfling/Hund anwesend. Der Instruktor fungiert als Coverman, darf aber keine "Trainingstipps" geben.
Eine Einsatzreife ist bei Abschluß der Stufen 1, 2 und 3 gegeben.
Stufe 1
Grundlagen
Diese Prüfung ist ausschließlich für das Mantrailing gedacht! Es wird nur eine ganz bestimmte Person gesucht; Flächen- oder Trümmersuche, sowie Schutz sind nicht Bestandteil unserer Prüfungen!
Stufe 2
Einsatzvorbereitung
Geruchsartikel: Sammlung und Verwendung wie bei Stufe 1.
Diese Prüfung ist ausschließlich für das Mantrailing gedacht! Es wird nur eine ganz bestimmte Person gesucht; Flächen- oder Trümmersuche, sowie Schutz sind nicht Bestandteil unserer Prüfungen!
Stufe 3
Einsatz
Zum erfolgreichen Abschluss der Einsatz-Stufe müssen die staffelinternen Module abgeschlossen sein.
Der Einsatzlehrgang enthält u.a.:
- Start ohne den PLS zu kennen
- Präparation und Einsatz von Geruchsartikeln/Spurensicherung
- Taktisches Trailen
- Persönliche Belastbarkeit muss gegeben sein
- Anerkennen der Einsatzrichtlinien der Polizei
- Verhalten am Einsatzort
- Anforderungen gemäß Staffelführer-Handbuch
Die Einsatzfähigkeit wird ausschließlich von der Staffelführung bestätigt und wird von den Instruktoren in regelmäßigen Abständen (jährlich) überprüft.
Instruktoren
Instruktoren sind erfahrene Staffelführer, die den Lehrgang Trainer/Instruktor erfolgreich (Note 1 - 3) abgeschlossen und ihre
Ernennungsurkunde erhalten haben.
Die Prüfungen zu den Levels 1 und 2 dürfen nur von Instruktoren abgenommen werden.
Der Lehrgang zu Level 3 erfordert als Instruktor den Staffelführer "Bund", bzw. seine
Stellvertreterin.
Prüfungsordnung für Spürhunde, wie z.B. für Geld ist separat hinterlegt.
Änderungen vorbehalten
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